PflegeRechner Online

Pflege verstehen.
Kosten berechnen.
Besser planen.

Wir ordnen Pflegegrad, Geldleistungen und Heimkosten so, dass Familien die nächsten Entscheidungen vorbereiten können. Die Beträge stammen aus dem SGB XI. Die Rechner zeigen Schätzungen, keine Bescheide.

Pflegegrad

Der Pflegegrad folgt aus gewichteten Punkten des Begutachtungsinstruments, nicht aus einer Selbstdiagnose.

Pflegegrade nach Gesamtpunkten, ab 12,5 bis unter 27 Gesamtpunkte bis Pflegegrad 5
Pflegegrad Gesamtpunkte Einordnung nach § 15 SGB XI
Pflegegrad 1 ab 12,5 bis unter 27 Gesamtpunkte Geringe Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegegrad 2 ab 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkte Erhebliche Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegegrad 3 ab 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkte Schwere Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegegrad 4 ab 70 bis unter 90 Gesamtpunkte Schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegegrad 5 ab 90 bis 100 Gesamtpunkte Schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Pflegeheim

Die Pflegekasse übernimmt pflegebedingte Aufwendungen nur bis zum gesetzlichen Leistungsbetrag. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben in der Regel beim Bewohner. Ein Leistungszuschlag nach § 43c mindert nur den pflegebedingten Eigenanteil, und zwar abhängig von der Bezugsdauer.

Bundesweite Durchschnittspreise ersetzen nicht die Preisliste einer konkreten Einrichtung. Der Rechner arbeitet deshalb mit den Beträgen, die Sie aus dem Heimvertrag oder der Kostenübersicht eintragen.

So setzen sich Heimkosten zusammen

Leistungen zu Hause

Pflegegeld und Pflegesachleistung schließen einander nicht aus. Wer den Sachleistungsbetrag nur teilweise nutzt, behält nach § 38 SGB XI ein anteiliges Pflegegeld. Die gewählte Aufteilung bindet für sechs Monate.

Daneben gibt es den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich, den gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege und Zuschüsse für Hilfsmittel sowie Wohnraumanpassung.

Leistungen im Überblick

Warum diese Seite nachvollziehbar ist

  • Leistungsbeträge stehen zentral und nennen die Norm.
  • Rechner kennzeichnen Ergebnisse als Schätzung.
  • Es gibt keine erfundenen Bewertungen, Nutzerzahlen oder Behörden-Siegel.
  • Fehlende Landesdurchschnitte werden nicht durch erfundene Eurobeträge ersetzt.

Transparenz und Methode

Häufige Fragen

Ist das ein offizieller Rechner der Pflegekasse?

Nein. PflegeRechner Online ist eine unabhängige Orientierungsseite. Einen Bescheid erstellt nur die zuständige Stelle.

Welche Beträge gelten auf dieser Seite?

Die dargestellten Leistungsbeträge folgen der konsolidierten Fassung des SGB XI, Stand September 2026. Sie gelten für die soziale Pflegeversicherung.

Warum fragt der Heimrechner nach meinen Zahlen?

Heimkosten unterscheiden sich nach Einrichtung und Bundesland. Ein bundesweiter Mittelwert wäre hier eine Scheingenauigkeit.

Was kostet die Nutzung?

Die Seiten und Rechner sind ohne Anmeldung nutzbar. Es werden keine personenbezogenen Angaben für die Berechnung an uns gesendet.

Quellen

Die genannten Beträge sind gesetzliche Leistungen der sozialen Pflegeversicherung. PflegeRechner Online ist kein Rechner einer Behörde oder einer Pflegekasse. Ein Bescheid kann abweichen.

Stand: September 2026 Abgerufen und geprüft: 27. September 2026

Deutschland, soziale Pflegeversicherung (SGB XI). Teilmonate, Zuschläge der Einrichtung und individuelle Verträge sind in den Tabellen nicht enthalten.