Der Rechner verbindet die Kosten einer konkreten Einrichtung mit dem gesetzlichen Leistungsbetrag. Er verwendet keinen durchschnittlichen Heimplatz und keinen Bundeslandwert.

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Der Betrag vor Abzug der Pflegekasse, aus der Kostenübersicht des Heims. Nicht den bereits ausgewiesenen Eigenanteil eintragen, sonst wird die Kassenleistung doppelt abgezogen.

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Stehen keine Investitionskosten an, tragen Sie 0 ein.

Daraus folgt der Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI. Er gilt für die Pflegegrade 2 bis 5 und nur für den pflegebedingten Eigenanteil.

So rechnet das Werkzeug

Vom pflegebedingten Monatsbetrag der Einrichtung wird der gesetzliche Leistungsbetrag nach § 43 SGB XI abgezogen, höchstens bis zur Höhe der tatsächlichen pflegebedingten Kosten. Der verbleibende Betrag ist der pflegebedingte Eigenanteil vor Zuschlag.

Bei den Pflegegraden 2 bis 5 wird darauf der Leistungszuschlag nach § 43c angewendet: 15 Prozent bis einschließlich zwölf Monate, 30 Prozent nach mehr als zwölf Monaten, 50 Prozent nach mehr als 24 Monaten und 75 Prozent nach mehr als 36 Monaten. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben unverändert und werden anschließend addiert.

Bei Pflegegrad 1 setzt das Werkzeug den Zuschuss von 131 Euro nach § 43 Abs. 3 SGB XI an und keinen Zuschlag nach § 43c. Ab dem 1. Juli 2026 berechnet die Pflegekasse den Leistungszuschlag anhand von Angaben der Einrichtung. Weicht die Abrechnung des Heims davon ab, gilt der Bescheid, nicht diese Schätzung.

Ausbildungsumlagen, Zusatzleistungen und individuelle Vereinbarungen sind nicht enthalten. Es wird kein Landesdurchschnitt unterstellt.

Quellen

Die genannten Beträge sind gesetzliche Leistungen der sozialen Pflegeversicherung. PflegeRechner Online ist kein Rechner einer Behörde oder einer Pflegekasse. Ein Bescheid kann abweichen.

Stand: September 2026 Abgerufen und geprüft: 27. September 2026

Deutschland, soziale Pflegeversicherung (SGB XI). Teilmonate, Zuschläge der Einrichtung und individuelle Verträge sind in den Tabellen nicht enthalten.

Häufige Fragen

Warum trage ich die Preise des Heims selbst ein?

Heime rechnen unterschiedlich. Ein bundesweiter oder Landesdurchschnitt wäre hier eine erfundene Genauigkeit. Maßgeblich ist die Kostenübersicht der Einrichtung.

Mindert der Leistungszuschlag auch Unterkunft und Essen?

Nein. § 43c SGB XI betrifft den pflegebedingten Eigenanteil. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben in dieser Rechnung unverändert.

Ist das die Rechnung, die das Heim schickt?

Nein. Es ist eine Orientierung aus Ihren Eingaben und den gesetzlichen Leistungsbeträgen. Die Rechnung der Einrichtung und der Bescheid der Pflegekasse gehen vor.