Der Rechner verbindet die Kosten einer konkreten Einrichtung mit dem gesetzlichen Leistungsbetrag. Er verwendet keinen durchschnittlichen Heimplatz und keinen Bundeslandwert.
Orientierungsrechner · Daten 2026
Pflegeheim-Kosten-Rechner
So rechnet das Werkzeug
Vom pflegebedingten Monatsbetrag der Einrichtung wird der gesetzliche Leistungsbetrag nach § 43 SGB XI abgezogen, höchstens bis zur Höhe der tatsächlichen pflegebedingten Kosten. Der verbleibende Betrag ist der pflegebedingte Eigenanteil vor Zuschlag.
Bei den Pflegegraden 2 bis 5 wird darauf der Leistungszuschlag nach § 43c angewendet: 15 Prozent bis einschließlich zwölf Monate, 30 Prozent nach mehr als zwölf Monaten, 50 Prozent nach mehr als 24 Monaten und 75 Prozent nach mehr als 36 Monaten. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben unverändert und werden anschließend addiert.
Bei Pflegegrad 1 setzt das Werkzeug den Zuschuss von 131 Euro nach § 43 Abs. 3 SGB XI an und keinen Zuschlag nach § 43c. Ab dem 1. Juli 2026 berechnet die Pflegekasse den Leistungszuschlag anhand von Angaben der Einrichtung. Weicht die Abrechnung des Heims davon ab, gilt der Bescheid, nicht diese Schätzung.
Ausbildungsumlagen, Zusatzleistungen und individuelle Vereinbarungen sind nicht enthalten. Es wird kein Landesdurchschnitt unterstellt.
Quellen
Die genannten Beträge sind gesetzliche Leistungen der sozialen Pflegeversicherung. PflegeRechner Online ist kein Rechner einer Behörde oder einer Pflegekasse. Ein Bescheid kann abweichen.
- SGB XI § 15 – Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit
- SGB XI § 36 – Pflegesachleistung
- SGB XI § 37 – Pflegegeld
- SGB XI § 38 – Kombination von Geldleistung und Sachleistung
- SGB XI § 40 – Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- SGB XI § 41 – Tagespflege und Nachtpflege
- SGB XI § 42a – Gemeinsamer Jahresbetrag
- SGB XI § 43 – Vollstationäre Pflege
- SGB XI § 43c – Begrenzung des Eigenanteils
- SGB XI § 45b – Entlastungsbetrag
- Bundesministerium für Gesundheit – Häusliche Pflege
Stand: September 2026 Abgerufen und geprüft: 27. September 2026
Deutschland, soziale Pflegeversicherung (SGB XI). Teilmonate, Zuschläge der Einrichtung und individuelle Verträge sind in den Tabellen nicht enthalten.
Häufige Fragen
Warum trage ich die Preise des Heims selbst ein?
Heime rechnen unterschiedlich. Ein bundesweiter oder Landesdurchschnitt wäre hier eine erfundene Genauigkeit. Maßgeblich ist die Kostenübersicht der Einrichtung.
Mindert der Leistungszuschlag auch Unterkunft und Essen?
Nein. § 43c SGB XI betrifft den pflegebedingten Eigenanteil. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben in dieser Rechnung unverändert.
Ist das die Rechnung, die das Heim schickt?
Nein. Es ist eine Orientierung aus Ihren Eingaben und den gesetzlichen Leistungsbeträgen. Die Rechnung der Einrichtung und der Bescheid der Pflegekasse gehen vor.