Der Pflegegrad-Rechner ordnet Punkte ein, die schon als Summe der Einzelpunkte oder als Gesamtpunkte vorliegen. Er kreuzt keine Tätigkeiten an und stellt keine Pflegebedürftigkeit fest. Das tut die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst oder den Prüfdienst der privaten Pflegeversicherung.
Wann die Eingabe sinnvoll ist
Sinnvoll ist das Formular, wenn ein Gutachten, eine Übungsrechnung oder ein Bescheid die Modulsummen oder die Gesamtpunkte schon nennt. Wer nur beschreiben kann, wobei Hilfe nötig ist, findet den Ablauf unter Begutachtung und den Antrag unter Pflegegrad beantragen.
Liegt der Pflegegrad bereits fest, rechnet der Pflegegeld-Rechner den gesetzlichen Monatsbetrag. Die fünf Grade sind auf der Seite Pflegegrad eingeordnet.
So rechnet das Werkzeug
Im Modulmodus wird jede Summe der Einzelpunkte einem Punktbereich aus Anlage 2 zu § 15 SGB XI zugeordnet. Daraus entstehen die gewichteten Punkte. Bei den Modulen 2 und 3 zählt nur der höhere gewichtete Wert. Die fünf gewichteten Werte werden addiert.
Für Erwachsene und Kinder ab 18 Monaten gelten die Grenzen aus § 15 Abs. 3: ab 12,5 Pflegegrad 1, ab 27 Pflegegrad 2, ab 47,5 Pflegegrad 3, ab 70 Pflegegrad 4, ab 90 Pflegegrad 5. Für Kinder bis 18 Monate verschiebt § 15 Abs. 7 diese Skala: ab 12,5 beginnt Pflegegrad 2, Pflegegrad 1 entfällt.
Außerhäusliche Aktivitäten und Haushaltsführung werden bei der Begutachtung festgehalten, ändern die Gesamtpunkte aber nicht. Die Einzelkriterien aus Anlage 1 setzt dieses Formular nicht. Wer nur Symptome ankreuzt, erhält hier bewusst kein Ergebnis.
Quellen
Die genannten Beträge sind gesetzliche Leistungen der sozialen Pflegeversicherung. PflegeRechner Online ist kein Rechner einer Behörde oder einer Pflegekasse. Ein Bescheid kann abweichen.
Stand: September 2026Abgerufen und geprüft: 27. September 2026
Deutschland, soziale Pflegeversicherung (SGB XI). Teilmonate, Zuschläge der Einrichtung und individuelle Verträge sind in den Tabellen nicht enthalten.
Häufige Fragen
Warum fragt das Formular nicht nach einzelnen Tätigkeiten?
Die Einzelpunkte stehen in Anlage 1 zum SGB XI und werden in der Begutachtung vergeben. Hier werden nur die schon summierten Modulpunkte nach Anlage 2 gewichtet. Eine Symptomliste wäre eine eigene, nicht gesetzliche Skala.
Was passiert bei genau 12,5 oder 47,5 Punkten?
Diese Werte gehören zum höheren Bereich: 12,5 ist der Beginn von Pflegegrad 1, 47,5 der Beginn von Pflegegrad 3. „Unter“ bedeutet, dass der nächste Grad erst ab der genannten Grenze beginnt.
Wird aus einer besonderen Bedarfskonstellation automatisch Pflegegrad 5?
Nein. Wenn Sie angeben, dass die Konstellation nach den Richtlinien vorliegt, zeigt das Formular den Hinweis aus § 15 Abs. 4 neben der Punkteinordnung. Ob sie vorliegt, entscheidet die Begutachtung.