Ein Pflegeheim stellt mehrere Rechnungen in einer Summe. Die Pflegekasse beteiligt sich an den pflegebedingten Aufwendungen einschließlich Betreuung und medizinischer Behandlungspflege, und zwar bis zum gesetzlichen Leistungsbetrag. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten trägt in der Regel die bewohnende Person.
| Bestandteil | Was dazugehört | Wer zahlt typischerweise? |
|---|---|---|
| Pflege, Betreuung, Behandlungspflege | Der einrichtungsindividuelle Pflegesatz | Pflegekasse bis zum Leistungsbetrag nach § 43 SGB XI, darüber der Eigenanteil |
| Leistungszuschlag | Prozent des pflegebedingten Eigenanteils, abhängig von der Bezugsdauer | Pflegekasse nach § 43c SGB XI, nur Pflegegrade 2 bis 5 |
| Unterkunft und Verpflegung | Wohnen und Essen | Bewohnerin oder Bewohner |
| Investitionskosten | Anteil an Gebäude und Instandhaltung, soweit umgelegt | Bewohnerin oder Bewohner |
Gesetzliche Leistungsbeträge
Für die Pflegegrade 2 bis 5 nennt § 43 Abs. 2 SGB XI monatlich 805 Euro, 1.319 Euro, 1.855 Euro und 2.096 Euro. Pflegegrad 1 erhält einen Zuschuss von 131 Euro zu den pflegebedingten Aufwendungen, aber keinen Leistungszuschlag nach § 43c.
Der Zuschlag staffelt sich nach der Dauer des Bezugs vollstationärer Leistungen: 15 Prozent bis einschließlich zwölf Monate, danach 30, 50 und schließlich 75 Prozent. Er mindert nur den pflegebedingten Eigenanteil. Ab dem 1. Juli 2026 berechnet die Pflegekasse diesen Zuschlag anhand von Angaben der Einrichtung.
Warum hier keine Landesdurchschnitte stehen
Was ein Platz in Bayern oder Nordrhein-Westfalen im Mittel kostet, veröffentlicht unter anderem der Verband der Ersatzkassen in eigenen Auswertungen. Solange eine solche Quelle nicht geprüft und mit Stichtag eingebunden ist, setzen wir keine durchschnittlichen Eurobeträge auf die Seite. Eine seriöse Orientierung für eine konkrete Einrichtung beginnt bei deren Kostenübersicht.
Pflegeheim-Kosten mit den Zahlen der Einrichtung schätzen
Wenn das Einkommen nicht reicht
Reicht Rente, Pflegeleistung und Vermögen nicht, kann Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII in Betracht kommen. Ob Angehörige herangezogen werden, ist eine eigene sozialrechtliche Frage und hängt nicht allein vom Pflegegrad ab. Dazu mehr unter Vorsorge.
Die häuslichen Leistungsbeträge stehen unter Pflegeleistungen. Wie der Pflegegrad festgestellt wird, steht unter Pflegegrad.
Den monatlichen Eigenanteil aus den Zahlen eines konkreten Heims schätzt der Pflegeheim-Eigenanteil-Rechner. Er verwendet keinen bundesweiten Durchschnittspreis.