Diese Seite zeigt, welche Zahlen PflegeRechner Online derzeit selbst verwendet. Sie ist kein Statistikportal und enthält keine geschätzten Belegungs- oder Kostenmittelwerte.
Was hier belegt ist
Belegt sind die gesetzlichen Leistungsbeträge und die Punktgrenzen der Pflegegrade. Sie stehen im Elften Buch Sozialgesetzbuch und werden für die Rechner zentral gepflegt. Dieselbe Tabelle steht, mit Erläuterung der einzelnen Leistungen, auf der Seite Pflegeleistungen.
| Leistung | Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
|---|---|---|---|---|---|
| Pflegegeld§ 37 Abs. 1 SGB XI | 0 € | 347 € | 599 € | 800 € | 990 € |
| Pflegesachleistung, häuslich§ 36 Abs. 3 SGB XI | 0 € | 796 € | 1.497 € | 1.859 € | 2.299 € |
| Leistungsbetrag vollstationäre Pflege§ 43 Abs. 2 und 3 SGB XI | 131 € | 805 € | 1.319 € | 1.855 € | 2.096 € |
| Entlastungsbetrag§ 45b Abs. 1 SGB XI | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € |
| Tages- und Nachtpflege§ 41 Abs. 2 SGB XI | 0 € | 721 € | 1.357 € | 1.685 € | 2.085 € |
Pflegegrad 1: kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistung nach §§ 36 und 37. Der Betrag in der Zeile vollstationäre Pflege ist dort der Zuschuss nach § 43 Abs. 3.
Was hier bewusst fehlt
Die Zahl der Pflegebedürftigen, die Verteilung der Pflegegrade und durchschnittliche Eigenanteile in den Bundesländern veröffentlicht das Statistische Bundesamt beziehungsweise der Verband der Ersatzkassen in eigenen Reihen. Diese Werte übernehmen wir erst, wenn die jeweilige Veröffentlichung mit Stichtag, Grundgesamtheit und Link auf der Seite steht. Bis dahin lassen wir die Felder leer, statt einen Mittelwert zu runden.
Amtliche Einstiege, die wir für spätere Auswertungen prüfen:
Stand: September 2026 Zuletzt geprüft: 27. September 2026
Dieselben Beträge verwenden der Pflegegeld-Rechner und der Pflegeheim-Kosten-Rechner.