Vorsorge meint hier nicht ein einzelnes Versicherungsprodukt. Es ist die Frage, wie eine Familie Pflege finanziell und organisatorisch vorbereitet, bevor ein konkreter Heimplatz oder ein Pflegedienst gewählt wird.

Leistungen der Pflegeversicherung zuerst

Bevor eine Zusatzversicherung sinnvoll beurteilt werden kann, muss klar sein, was die soziale Pflegeversicherung bereits zahlt. Die gesetzlichen Beträge stehen auf der Seite Leistungen. Eine Zusatzpolice deckt typischerweise einen Teil der verbleibenden Kosten, nicht automatisch die gesamte Rechnung eines Heims.

Vergleiche von Tarifen veröffentlichen wir erst, wenn Beitrag, Leistung und Bedingung aus den Vertragsunterlagen der Anbieter nachvollziehbar belegt sind. Eine Rangliste ohne diese Grundlage wäre Werbung.

Elternunterhalt

Kinder werden nicht in jedem Fall an den Pflegekosten ihrer Eltern beteiligt. Ob und ab welcher Einkommensgrenze ein Unterhaltsanspruch besteht, regelt das Sozialrecht, insbesondere im Zusammenhang mit der Hilfe zur Pflege. Die oft gesuchte Grenze rechnen wir auf einer eigenen Seite, sobald dort der aktuelle Gesetzestext zitiert und an einem nachvollziehbaren Beispiel durchgerechnet ist. Bis dahin ersetzen wir die Grenze nicht durch eine vereinfachte Faustformel.

Hausnotruf und Pflegehilfsmittel

Ein Hausnotruf kann als technisches Hilfsmittel in Betracht kommen, wenn die Pflegekasse die Voraussetzung bejaht. Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel haben eine eigene monatliche Obergrenze von 42 Euro. Beides ist ein Antrag bei der Kasse, kein automatisches Paket.

Steuern

Pflegebedingte Aufwendungen können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich berücksichtigt werden. Ob ein Betrag absetzbar ist, hängt vom Einzelfall und vom Einkommensteuergesetz ab. Diese Seite gibt dazu keine Steuererklärung vor.

Wie sich die laufenden Kosten unterscheiden, steht unter Pflegekosten.

Liegt bereits ein Pflegegrad vor, übersetzt der Pflegegeld-Rechner ihn in den gesetzlichen Monatsbetrag.

Quellen

Die genannten Beträge sind gesetzliche Leistungen der sozialen Pflegeversicherung. PflegeRechner Online ist kein Rechner einer Behörde oder einer Pflegekasse. Ein Bescheid kann abweichen.

Stand: September 2026 Abgerufen und geprüft: 27. September 2026

Deutschland, soziale Pflegeversicherung (SGB XI). Teilmonate, Zuschläge der Einrichtung und individuelle Verträge sind in den Tabellen nicht enthalten.