Der Eigenanteil-Rechner schätzt den monatlichen Betrag, der nach der Leistung der Pflegekasse übrig bleibt. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten tragen Sie aus der Kostenübersicht des Heims ein. Einen bundesweiten Durchschnittspreis gibt es hier nicht.
Heime rechnen unterschiedlich. Weicht die Abrechnung der Pflegekasse ab, gilt der Bescheid.
Was auseinandergehalten wird
Sie tragen die Beträge der Einrichtung ein: Pflege, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten. Abgezogen wird der gesetzliche Leistungsbetrag des Pflegegrads. Bei den Graden 2 bis 5 mindert der Leistungszuschlag nur den pflegebedingten Eigenanteil, je nach Bezugsdauer um 15, 30, 50 oder 75 Prozent. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben ungekürzt bei der bewohnenden Person. Einen bundesweiten Heimpress setzt das Formular nicht ein.
Die Bestandteile erklärt Pflegeheim. Wenn das Einkommen nicht reicht: Hilfe zur Pflege. Zur Lage des Ehepartners: Wenn der Ehepartner ins Pflegeheim zieht. Vor der Entscheidung hilft die Checkliste zur Besichtigung. Denselben Abstand aus selbst eingetragenen Zahlen zeigt der Pflegelücke-Rechner.