Der Eigenanteil-Rechner schätzt den monatlichen Betrag, der nach der Leistung der Pflegekasse übrig bleibt. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten tragen Sie aus der Kostenübersicht des Heims ein. Einen bundesweiten Durchschnittspreis gibt es hier nicht.

Heime rechnen unterschiedlich. Weicht die Abrechnung der Pflegekasse ab, gilt der Bescheid.

Was auseinandergehalten wird

Sie tragen die Beträge der Einrichtung ein: Pflege, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten. Abgezogen wird der gesetzliche Leistungsbetrag des Pflegegrads. Bei den Graden 2 bis 5 mindert der Leistungszuschlag nur den pflegebedingten Eigenanteil, je nach Bezugsdauer um 15, 30, 50 oder 75 Prozent. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben ungekürzt bei der bewohnenden Person. Einen bundesweiten Heimpress setzt das Formular nicht ein.

Die Bestandteile erklärt Pflegeheim. Wenn das Einkommen nicht reicht: Hilfe zur Pflege. Zur Lage des Ehepartners: Wenn der Ehepartner ins Pflegeheim zieht. Vor der Entscheidung hilft die Checkliste zur Besichtigung. Denselben Abstand aus selbst eingetragenen Zahlen zeigt der Pflegelücke-Rechner.

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Der pflegebedingte Betrag vor Abzug der Pflegekasse, aus der Kostenübersicht des Heims.

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Stehen keine Investitionskosten an, tragen Sie 0 ein.

Daraus folgt der Prozentsatz des Zuschlags nach § 43c SGB XI. Er gilt ab Pflegegrad 2 und nur für den pflegebedingten Eigenanteil.

So rechnet das Werkzeug

Von den eingegebenen Pflegekosten wird der gesetzliche Leistungsbetrag nach § 43 SGB XI abgezogen, höchstens bis zur Höhe dieser Pflegekosten. Der Rest ist der pflegebedingte Eigenanteil vor Zuschlag.

Bei den Pflegegraden 2 bis 5 wird darauf der Leistungszuschlag nach § 43c angewendet: 15 Prozent bis einschließlich zwölf Monate, 30 Prozent nach mehr als zwölf Monaten, 50 Prozent nach mehr als 24 Monaten und 75 Prozent nach mehr als 36 Monaten. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten werden danach unverändert addiert. Das ist der geschätzte monatliche Eigenanteil. Die Jahreszeile nimmt zwölf gleiche Monate an.

Bei Pflegegrad 1 setzt das Werkzeug den Zuschuss nach § 43 Abs. 3 SGB XI an und keinen Zuschlag nach § 43c.

Annahmen und Grenzen

Alle Heimzahlen stammen aus Ihrer Eingabe. Ein bundesweiter oder Landesdurchschnitt wird nicht unterstellt. Ausbildungsumlagen, Zusatzleistungen und individuelle Vereinbarungen fehlen. Ab dem 1. Juli 2026 berechnet die Pflegekasse den Zuschlag anhand von Angaben der Einrichtung. Weicht deren Abrechnung ab, gilt der Bescheid.

Quellen & Datenstand

Die genannten Beträge sind gesetzliche Leistungen der sozialen Pflegeversicherung. PflegeRechner Online ist kein Rechner einer Behörde oder einer Pflegekasse. Ein Bescheid kann abweichen.

Datenstand
September 2026
Zuletzt geprüft
27. September 2026

Deutschland, soziale Pflegeversicherung (SGB XI). Teilmonate, Zuschläge der Einrichtung und individuelle Verträge sind in den Tabellen nicht enthalten.

Häufige Fragen

Warum gibt es keinen durchschnittlichen Heimplatz?

Heime rechnen unterschiedlich, und Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten stehen nicht einheitlich fest. Maßgeblich ist die Kostenübersicht der Einrichtung.

Mindert der Zuschlag auch Miete und Essen?

Nein. § 43c SGB XI betrifft den pflegebedingten Eigenanteil. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben in dieser Rechnung unverändert.

Was gilt bei Pflegegrad 1?

Es wird der Zuschuss nach § 43 Abs. 3 angesetzt. Einen Leistungszuschlag nach § 43c gibt es in dieser Rechnung nicht.