Die Pflegelücke ist der Betrag, der übrig bleibt, wenn von den Kosten, die Sie eintragen, die gesetzliche Leistung abgezogen wird, die Sie ebenfalls eintragen. Das Formular stellt keinen Anspruch fest und erfindet keinen Marktpreis.

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Zum Beispiel die Rechnung des Pflegedienstes oder der selbst angesetzte Aufwand. Kein Durchschnittspreis.

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Nur den Betrag eintragen, der in Ihrem Fall gilt, etwa Pflegegeld oder den Leistungsbetrag im Heim. Nicht mehrere Leistungen addieren, wenn sie nicht nebeneinander ausgezahlt werden.

Was die vier Zahlen bedeuten

  • Eingetragene Kosten sind der Monatsbetrag, den Sie selbst nennen.
  • Gesetzliche Leistung ist der Betrag, den Sie als Abzug eintragen. Das Formular prüft nicht, ob die Pflegekasse ihn bewilligt.
  • Verbleibende private Lücke ist die Differenz im Monat. Liegt die Leistung über den Kosten, ist die Lücke null.
  • Jahresprojektion multipliziert die monatliche Lücke mit zwölf. Teilmonate, Nachzahlungen und einmalige Zuschüsse fehlen darin.

Gesetzliche Monatswerte, Stand der zentralen Daten:

Datenstand: September 2026 Zuletzt geprüft: 27. September 2026

Monatliche Beträge der sozialen Pflegeversicherung, 2026
LeistungPflegegrad 1Pflegegrad 2Pflegegrad 3Pflegegrad 4Pflegegrad 5
Pflegegeld§ 37 Abs. 1 SGB XI0 €347 €599 €800 €990 €
Pflegesachleistung, häuslich§ 36 Abs. 3 SGB XI0 €796 €1.497 €1.859 €2.299 €
Leistungsbetrag vollstationäre Pflege§ 43 Abs. 2 und 3 SGB XI131 €805 €1.319 €1.855 €2.096 €
Entlastungsbetrag§ 45b Abs. 1 SGB XI131 €131 €131 €131 €131 €
Tages- und Nachtpflege§ 41 Abs. 2 SGB XI0 €721 €1.357 €1.685 €2.085 €

Pflegegrad 1: kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistung nach §§ 36 und 37. Der Betrag in der Zeile vollstationäre Pflege ist dort der Zuschuss nach § 43 Abs. 3.


Häufige Fragen

Ist das der Betrag, den die Familie zahlen muss?

Nein. Es ist die Differenz aus zwei Beträgen, die Sie eintragen. Ein Bescheid, eine andere Leistung oder eine Kostenstelle, die Sie nicht eingetragen haben, verändert die Rechnung.

Warum gibt es keine vorausgefüllten Preise?

Pflegedienste und Heime haben keine einheitliche Deutschlandrechnung. Erfunden wird hier kein Marktpreis. Die gesetzlichen Höchstbeträge stehen in der Tabelle.

Darf ich Pflegegeld und Entlastungsbetrag zusammen abziehen?

Nur, wenn beide in Ihrem Fall wirklich nebeneinander anfallen und Sie die Summe bewusst als eine Leistung eintragen. Der Entlastungsbetrag ist eine Erstattung gegen Belege, kein automatisches Bargeld.

Quellen

Datenstand: September 2026 Zuletzt geprüft: 27. September 2026

Die Beträge in der Tabelle stammen aus dem zentralen Datenbestand dieser Website, nicht aus einer einzelnen Eingabe.

Erklärt ist der Begriff auf der Seite Was ist eine Pflegelücke?. Die Kostenarten stehen unter Pflegekosten. Zwei Szenarien vergleicht Pflegekosten vergleichen. Für das Heim gibt es den Pflegeheim-Kosten-Rechner und für das Pflegegeld den Pflegegeld-Rechner.