Eine Pflegelücke ist der Teil der Pflegekosten, den die gesetzliche Leistung nicht abdeckt. Sie ist eine Haushaltsrechnung, kein Betrag, den das Gesetz als „Lücke“ festsetzt, und kein Anspruch gegen die Pflegekasse.

Wie sie gerechnet wird

Monatliche Lücke = eingetragene Kosten minus eingetragene gesetzliche Leistung. Ist die Leistung höher, bleibt die Lücke bei null. Eine Jahreszahl entsteht, indem diese Monatsdifferenz mit zwölf multipliziert wird. Einmalige Zuschüsse, Nachzahlungen und Monate mit anderen Kosten fehlen in dieser Hochrechnung.

Beispiel, keine Abrechnung: Kosten 1.850 Euro, Pflegegeld 599 €. Die Differenz ist dann die private Lücke dieses Monats, sofern wirklich nur dieses Pflegegeld abgezogen wird und keine weitere Leistung daneben steht. Andere Zahlen ergeben eine andere Lücke.

Was Familien selbst tragen

  • den Teil einer Pflegerechnung, der über dem Höchstbetrag der Sachleistung liegt,
  • im Heim Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten und den pflegebedingten Eigenanteil nach dem Leistungszuschlag,
  • private Verträge, etwa eine Betreuung im Haushalt, soweit keine Leistung sie ersetzt,
  • entgangenes Einkommen einer pflegenden Person, das das Pflegegeld nicht ausgleicht.

Wie gesetzliche Leistungen hineinwirken

Pflegegeld, Sachleistung, Entlastungsbetrag, der gemeinsame Jahresbetrag und der Leistungsbetrag im Heim sind verschiedene Spuren. Sie dürfen nicht beliebig addiert werden. Pflegegeld sinkt, wenn Sachleistung in Anspruch genommen wird (§ 38 SGB XI). Der Entlastungsbetrag wird gegen Belege erstattet. Der Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege ist ein Jahrestopf, kein Monatsgeld.

Die gesetzlichen Monatswerte stehen zentral gepflegt auf der Seite Pflegeleistungen.

Datenstand: September 2026 Zuletzt geprüft: 27. September 2026

Was die Lücke nicht ist

Sie ist keine Rechtsposition, die man einklagen könnte, nur weil eine Rechnung höher ist als das Pflegegeld. Sie sagt auch nicht, welche Versorgung besser ist. Zwei konkrete Rechnungen vergleicht Pflegekosten vergleichen.

Häufige Fragen

Gibt es eine bundesweite Pflegelücke?

Nein. Ohne die Kosten der konkreten Versorgung bleibt nur der gesetzliche Leistungsbetrag. Der ist kein Marktpreis und keine Lücke.

Zählt der Entlastungsbetrag automatisch?

Nur, wenn er in dem Monat tatsächlich erstattet wird. Im Rechner tragen Sie ihn nur ein, wenn Sie ihn bewusst als Abzug meinen.

Quellen

Datenstand: September 2026 Zuletzt geprüft: 27. September 2026


Zurück zur Übersicht Pflegekosten. Rechnen: Pflegelücke berechnen. Weiter: Pflege zu Hause, Pflegegeld 2026, Pflegeheim.