Pflegegeld ist die monatliche Geldleistung der Pflegeversicherung, wenn die häusliche Pflege sichergestellt ist, zum Beispiel durch Angehörige. Es beginnt bei Pflegegrad 2. Diese Seite bündelt die Grade 2 bis 5. Für jeden Grad gibt es keine eigene dünne Seite.

Monatliche Beträge

Pflegegeld nach § 37 Abs. 1 SGB XI
Pflegegrad Pflegegeld im Monat
1 kein Pflegegeld
2 347 €
3 599 €
4 800 €
5 990 €

Zwölfmal der Monatsbetrag ist die Jahresprojektion bei unverändertem vollem Pflegegeld. Sie gilt nicht, wenn zwischendurch Sachleistung kombiniert wird oder während Kurzzeit- und Verhinderungspflege nur die Hälfte weitergezahlt wird.

Wann gezahlt wird

Voraussetzungen sind mindestens Pflegegrad 2 und dass die häusliche Pflege sichergestellt ist. Das Geld wird der pflegebedürftigen Person gezahlt. Sie kann es an Angehörige weitergeben. Ein Arbeitsvertrag und ein Stundenlohn stehen im Gesetz nicht. Angehörige, die nicht erwerbsmäßig pflegen, sind keine Angestellten der Pflegekasse.

Wer Pflegegeld bezieht, muss in der Regel Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI abrufen: bei den Graden 2 und 3 einmal halbjährlich, bei den Graden 4 und 5 einmal vierteljährlich. Der Einsatz prüft die Pflegesituation. Er ist keine Kürzung des Betrags, sein Fehlen kann die Zahlung aber gefährden.

Kombination mit der Sachleistung

Kommt ein zugelassener Dienst, gilt daneben der Höchstbetrag der Pflegesachleistung. Wird er zu einem Teil ausgeschöpft, sinkt das Pflegegeld um denselben Prozentsatz (§ 38 SGB XI). Beispiel Pflegegrad 2: 40 Prozent des Sachleistungshöchstbetrags von 796 € bedeuten auch 40 Prozent weniger Pflegegeld gegenüber 347 €. Die Entscheidung über das Verhältnis bindet sechs Monate. Gerechnet wird das im Pflegegeld-Rechner.

Während Kurzzeit- oder Verhinderungspflege wird für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr die Hälfte des bisherigen Pflegegeldes weitergezahlt. Den gemeinsamen Eurotopf dieser beiden Leistungen erklärt der Jahresbetrag, den Rest rechnet der Jahresbetrag-Rechner.

Was nicht zum Pflegegeld gehört

  • der Entlastungsbetrag von 131 €, eine eigene Erstattung,
  • Tages- und Nachtpflege, die das Pflegegeld nicht kürzt,
  • der Leistungsbetrag im Heim, der das häusliche Pflegegeld ersetzt, soweit vollstationär gepflegt wird,
  • ein Lohnersatz bei akuter Freistellung, das Pflegeunterstützungsgeld.

Häufige Fragen

Warum gibt es keine Seiten nur für Pflegegrad 3, 4 oder 5?

Die Regel ist dieselbe. Es ändert sich der Festbetrag. Getrennte Seiten würden denselben Text fünffach wiederholen.

Ist das Pflegegeld ein Gehalt für Angehörige?

Nein. Es ist eine Leistung an die pflegebedürftige Person. Was davon weitergegeben wird, ist eine Absprache in der Familie, kein Tarifvertrag.

Darf ich den Entlastungsbetrag dazurechnen?

Im Pflegegeld-Rechner nicht. Er ist zweckgebunden und wird gegen Belege erstattet. In der Haushaltsrechnung kann er separat stehen.

Quellen

Datenstand: September 2026 Zuletzt geprüft: 27. September 2026


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