Der Rechner zeigt das gesetzliche Pflegegeld für einen festgestellten Pflegegrad. Wenn ein Pflegedienst nur einen Teil der Sachleistung abrechnet, wird das Pflegegeld um denselben Prozentsatz gekürzt.

Maßgeblich ist der festgestellte Pflegegrad, nicht eine eigene Einschätzung.

Versorgung

So rechnet das Werkzeug

Beim reinen Pflegegeld wird der Monatsbetrag aus § 37 Abs. 1 SGB XI gezeigt und auf zwölf volle Monate hochgerechnet. Bei einer Kombination wird das Pflegegeld um den Prozentsatz gemindert, in dem Sachleistungen in Anspruch genommen werden. Die Sachleistung selbst ist ein Höchstbetrag nach § 36 Abs. 3 SGB XI, kein ausgezahltes Pflegegeld.

An die Entscheidung über das Verhältnis von Geld- und Sachleistung ist man sechs Monate gebunden. Während Kurzzeit- oder Verhinderungspflege wird anteiliges Pflegegeld für bis zu acht Wochen je Kalenderjahr in halber Höhe der zuvor geleisteten Summe weitergezahlt. Diese Sonderfälle rechnet das Formular nicht einzeln durch.

Pflegegrad 1 hat kein Pflegegeld. Der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich ist eine andere Leistung und wird hier nicht zum Pflegegeld addiert.

Quellen

Die genannten Beträge sind gesetzliche Leistungen der sozialen Pflegeversicherung. PflegeRechner Online ist kein Rechner einer Behörde oder einer Pflegekasse. Ein Bescheid kann abweichen.

Stand: September 2026 Abgerufen und geprüft: 27. September 2026

Deutschland, soziale Pflegeversicherung (SGB XI). Teilmonate, Zuschläge der Einrichtung und individuelle Verträge sind in den Tabellen nicht enthalten.

Häufige Fragen

Ist das der Betrag, den die Pflegekasse überweist?

Nein. Das Formular zeigt den gesetzlichen Monatsbetrag oder den anteiligen Betrag nach der eingegebenen Kombination. Verbindlich ist der Bescheid der Pflegekasse.

Warum gibt es bei Pflegegrad 1 kein Pflegegeld?

Pflegegeld nach § 37 SGB XI beginnt bei Pflegegrad 2. Pflegegrad 1 kann andere Leistungen haben, zum Beispiel den Entlastungsbetrag. Der wird hier nicht addiert.

Warum sinkt das Pflegegeld, wenn ein Pflegedienst kommt?

Nach § 38 SGB XI wird das Pflegegeld um denselben Prozentsatz gemindert, in dem der Sachleistungshöchstbetrag ausgeschöpft wird. Die gewählte Aufteilung bindet für sechs Monate.