Pflegekosten sind keine einzelne Zahl. Sie hängen davon ab, wo die Versorgung stattfindet, welcher Pflegegrad festgestellt ist und welche Leistungen die Pflegekasse tatsächlich übernimmt. Diese Seite sortiert die Rechnung. Sie setzt keinen bundesweiten Durchschnittspreis an.
Zu Hause mit Angehörigen
Der größte gesetzliche Baustein ist oft das Pflegegeld. Es ist ein monatlicher Betrag, keine Erstattung beliebiger Rechnungen. Daneben können Entlastungsbetrag, Hilfsmittel und bei Bedarf der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege treten. Was darüber hinausgeht, etwa ein Umbau über den Zuschuss hinaus oder entgangenes Einkommen einer pflegenden Person, bleibt eine private Belastung.
Ambulanter Pflegedienst
Ein zugelassener Dienst rechnet bis zum Sachleistungshöchstbetrag mit der Pflegekasse ab. Liegt die Rechnung darüber, ist die Differenz selbst zu tragen. Wird der Höchstbetrag nicht ausgeschöpft, bleibt ein anteiliges Pflegegeld. Die Preise der Dienste sind Verhandlungssache der Landesverbände und stehen nicht als ein Deutschlandpreis fest.
Pflegeheim
Im Heim addieren sich der verbleibende pflegebedingte Eigenanteil, Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten. Der Pflegeheim-Kosten-Rechner verwendet dafür die Beträge aus der Kostenübersicht der Einrichtung und die gesetzlichen Leistungsbeträge.
24-Stunden-Betreuung
Eine Betreuung im Haushalt durch eine Kraft, die mit im Haushalt lebt, ist in der Regel ein privater Vertrag und nicht mit dem Pflegegeld deckungsgleich. Das Pflegegeld kann als Beitrag genutzt werden, es finanziert diese Form üblicherweise nicht allein. Konkrete Monatspreise unterscheiden sich nach Anbieter, Sprachkenntnis, Einsatzmodell und Unterkunft. Ohne eine geprüfte Marktquelle nennen wir hier keinen Eurokorridor.
Die Pflegelücke
Als Pflegelücke wird der Betrag bezeichnet, der nach Abzug der Versicherungsleistung von den tatsächlichen Kosten übrig bleibt. Sie ist eine Haushaltsrechnung, kein gesetzlicher Festbetrag. Sinnvoll wird sie erst, wenn die Kosten der gewählten Versorgung und die zustehenden Leistungen nebeneinander stehen. Einen Rechner dafür gibt es, sobald er genau diese beiden Seiten abbildet und nichts dazuerfindet.
Die gesetzlichen Beträge stehen bei den Pflegeleistungen. Wie der Pflegegrad zustande kommt, steht unter Pflegegrad.