Leserinnen und Leser sollen erkennen können, wo eine Zahl herkommt und was ein Rechner bewusst nicht kann.

Quellen

Gesetzliche Beträge werden aus der konsolidierten Fassung des SGB XI auf gesetze-im-internet.de übernommen. Wo das Bundesministerium für Gesundheit denselben Betrag auf seiner Themenseite nennt, wird das zusätzlich vermerkt. Auswertungen von Verbänden oder Portalen sind keine Ersatzquelle für einen Gesetzesbetrag.

Rechner

Der Pflegegeld-Rechner setzt den Monatsbetrag aus § 37 SGB XI an und mindert ihn bei einer Kombination um den Prozentsatz der genutzten Sachleistung (§ 38). Der Heimrechner zieht vom eingegebenen pflegebedingten Preis den Leistungsbetrag nach § 43 ab und wendet auf den Rest den Zuschlag nach § 43c an. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten kommen aus der Eingabe, nicht aus einem Durchschnitt.

Ergebnisse sind Schätzungen. Teilmonate, Ausbildungsumlagen, Zusatzleistungen und individuelle Vertragsdetails können abweichen.

Was nicht auf der Seite steht

  • Keine erfundenen Erfahrungsberichte, Sterne oder Nutzerzahlen.
  • Keine Bezeichnung als offizieller, staatlicher oder kasseneigener Rechner.
  • Keine Landes- oder Stadtpreise, solange die zugrunde liegende Statistik nicht geprüft ist.
  • Keine kopierten Texte anderer Pflegeportale.

Aktualisierung

Ändert sich ein Leistungsbetrag, wird der zentrale Datenbestand angepasst. Davon hängen Tabellen und Rechner ab. Auf den Seiten steht ein Stand und ein Prüfdatum. Der aktuelle Stand der gesetzlichen Beträge ist September 2026, zuletzt geprüft am 27. September 2026.