Der Pflegeleistungen-Rechner ordnet gesetzliche Leistungen der Pflegeversicherung der Situation zu, die Sie auswählen. Er stellt keinen Anspruch fest und ersetzt keinen Bescheid der Pflegekasse.

Maßgeblich sind der Pflegegrad, die Wohnform und der Bedarf, den Sie ankreuzen. Was dazu nicht passt, wird nicht aufgelistet.

Wo soll die Versorgung stattfinden?
Wer pflegt zu Hause?

Diese Angaben gelten für die häusliche Pflege. Bei einem Heimaufenthalt erklärt das Ergebnis, warum Geld- und Sachleistung dann nicht zusätzlich erscheinen.

Wobei besteht zusätzlich Bedarf?

So ordnet das Werkzeug ein

Ausgewählt wird nur, was zur Wohnform und zu den gesetzten Häkchen passt. Ein Pflegegrad allein listet nicht jede Leistung des SGB XI auf. Die Beträge kommen aus dem zentralen Datenstand 2026.

Bei Pflege zu Hause erscheint der Entlastungsbetrag, weil er an die häusliche Pflege geknüpft ist. Pflegegeld, Sachleistung oder die Kombination erscheinen nur, wenn Angehörige, ein Pflegedienst oder beides angegeben sind. Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Tagespflege, Hilfsmittel und Wohnraumanpassung erscheinen nur bei gesetztem Bedarf und nur, wenn der Pflegegrad die Leistung überhaupt vorsieht.

Bei vollstationärer Pflege bleiben der Leistungsbetrag nach § 43 und, ab Pflegegrad 2, der Zuschlag nach § 43c. Häusliche Leistungen werden dann nicht als zweite Vollleistung daneben gestellt.

Annahmen und Grenzen

Das Formular kennt keinen Bescheid, keine Vorpflegezeiten und keine Ablehnungsgründe der Kasse. „Möglicherweise relevant“ heißt nicht, dass ein Anspruch besteht. Teilmonate, die sechsmonatige Bindung einer Kombination und die konkrete Abrechnung eines Dienstes werden nicht durchgerechnet.

Quellen & Datenstand

Die genannten Beträge sind gesetzliche Leistungen der sozialen Pflegeversicherung. PflegeRechner Online ist kein Rechner einer Behörde oder einer Pflegekasse. Ein Bescheid kann abweichen.

Datenstand
September 2026
Zuletzt geprüft
27. September 2026

Deutschland, soziale Pflegeversicherung (SGB XI). Teilmonate, Zuschläge der Einrichtung und individuelle Verträge sind in den Tabellen nicht enthalten.

Häufige Fragen

Stellt der Rechner fest, dass ein Anspruch besteht?

Nein. Er markiert Leistungen als möglicherweise relevant. Ob sie bewilligt werden, entscheidet die Pflegekasse.

Warum fehlen Leistungen, die es im Gesetz gibt?

Angezeigt wird, was zur gewählten Wohnform und zum gesetzten Bedarf passt. Nicht jede Leistung des SGB XI gehört in jede Situation.

Warum teilen sich Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege einen Betrag?

Ab Pflegegrad 2 stehen dafür nach § 42a SGB XI insgesamt bis zu 3.539 € im Kalenderjahr zur Verfügung, nicht zwei getrennte Jahrestöpfe.