Der Entlastungsbetrag ist eine Erstattung für bestimmte Hilfe im Alltag. Er ist kein zweites Pflegegeld und kommt nicht als monatliches Taschengeld auf das Konto.
Was der Entlastungsbetrag ist
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 131 € monatlich. Der Betrag ist zweckgebunden. Er soll pflegende Angehörige und vergleichbar Nahestehende entlasten und die Selbständigkeit im Alltag fördern. Die Rechtsgrundlage ist § 45b SGB XI.
Zwölf volle Monate ergeben zwölfmal 131 €. Das Bundesministerium für Gesundheit fasst das als bis zu 1.572 Euro im Jahr zusammen. Dieser Jahreswert entsteht nur, wenn jeden Monat der volle Betrag durch geeignete Leistungen belegt wird.
Wer ihn erhalten kann
Voraussetzung ist häusliche Pflege. Der Betrag gilt in allen Pflegegraden, also auch bei Pflegegrad 1, wo es kein Pflegegeld gibt. Ein vorheriger Antrag ist für das Entstehen des Anspruchs nicht nötig. Die Erstattung selbst gibt es erst gegen Belege (§ 45b Abs. 2 SGB XI).
Vollstationäre Dauerpflege ist keine häusliche Pflege. Diese Seite beschreibt den Entlastungsbetrag der häuslichen Versorgung.
Wofür er eingesetzt werden kann
§ 45b Abs. 1 SGB XI nennt vier Gruppen von Aufwendungen:
- Tages- oder Nachtpflege
- Kurzzeitpflege
- Leistungen ambulanter Pflegedienste im Sinne des § 36 SGB XI. In den Pflegegraden 2 bis 5 gehören Leistungen der Selbstversorgung nicht dazu.
- Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a SGB XI
Bei Tages- und Nachtpflege sowie bei Kurzzeitpflege beschreibt das Bundesministerium für Gesundheit die Praxis der Pflegekassen so, dass auch damit zusammenhängende Kosten für Unterkunft und Verpflegung aus dem Entlastungsbetrag erstattet werden können. Das ist eine Erstattungspraxis zu diesem Betrag, nicht eine Erweiterung des gemeinsamen Jahresbetrags.
In den Pflegegraden 2 bis 5 sind aus dem Entlastungsbetrag bei ambulanten Diensten vor allem pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung gemeint. Körperbezogene Pflege, etwa Hilfe beim Duschen, kann daraus nur bei Pflegegrad 1 erstattet werden.
Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag
Ein Angebot zur Unterstützung im Alltag ist nicht jede Nachbarschaftshilfe. § 45a SGB XI verlangt eine Anerkennung nach Landesrecht. Drei Richtungen sind im Gesetz beschrieben:
- Betreuung in der Gruppe oder zu Hause, oft durch ehrenamtliche Helferinnen und Helfer unter pflegefachlicher Anleitung
- Entlastung und Beratung der pflegenden Person in ihrer Rolle als Pflegende
- Hilfe bei Alltag und Haushalt oder bei der Organisation nötiger Hilfen
Das Gesetz nennt unter anderem Betreuungsgruppen bei Demenz, stundenweise Entlastung zu Hause, Alltagsbegleitung und haushaltsnahe Dienstleistungen anerkannter Dienste. Ob ein konkreter Anbieter anerkannt ist, steht nicht in einer bundesweiten Preisliste, sondern bei der zuständigen Stelle des Landes. Die Vergütung solcher Angebote darf die Preise vergleichbarer Sachleistungen zugelassener Pflegeeinrichtungen nicht übersteigen (§ 45b Abs. 4 SGB XI).
Was mit ungenutzten Beträgen geschieht
Der Monatsbetrag kann über das Kalenderjahr hinweg eingesetzt werden. Was in einem Monat nicht verbraucht wird, bleibt nach der Darstellung des Bundesministeriums für Gesundheit für die folgenden Monate desselben Jahres erhalten. Was am Ende des Kalenderjahres noch übrig ist, kann in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden (§ 45b Abs. 1 SGB XI). Ein Rest aus 2026 ist damit bis zum 30. Juni 2027 einsetzbar. Danach ist er weg. Es entsteht kein Sparguthaben über mehrere Jahre.
Wie die Erstattung läuft
- Die Leistung wird in Anspruch genommen, zum Beispiel eine anerkannte Alltagsbegleitung oder ein Anteil der Kurzzeitpflege.
- Der Beleg muss erkennen lassen, zu welcher der vier Leistungsgruppen die Kosten gehören (§ 45b Abs. 2 SGB XI).
- Beleg und Erstattungsantrag gehen an die Pflegekasse, bei privater Pflegepflichtversicherung an das Versicherungsunternehmen, bei Beihilfe anteilig an die Festsetzungsstelle.
- Erstattet wird höchstens der noch verfügbare Entlastungsbetrag, nicht automatisch die ganze Rechnung.
Was nicht automatisch gedeckt ist
- Hilfe durch Personen oder Dienste ohne die gesetzliche Eignung, insbesondere Alltagshilfe ohne landesrechtliche Anerkennung
- In den Pflegegraden 2 bis 5 die Selbstversorgung durch einen ambulanten Dienst, etwa Waschen und Anziehen
- Rechnungsanteile oberhalb von 131 € im jeweiligen verfügbaren Rahmen
- Eine Überweisung ohne Eigenbelastung und ohne Beleg
Unterschied zum Pflegegeld
Pflegegeld nach § 37 SGB XI beginnt bei Pflegegrad 2. Es wird überwiesen, damit die häusliche Pflege selbst sichergestellt werden kann, und die pflegebedürftige Person kann über die Verwendung verfügen. Der Entlastungsbetrag ist davon unabhängig, gilt auch bei Pflegegrad 1 und ersetzt nur belegte Aufwendungen aus dem gesetzlichen Katalog. Beide Beträge werden nicht zu einer Summe addiert. Der Pflegegeld-Rechner rechnet das Pflegegeld, nicht den Entlastungsbetrag.
Unterschied zur Pflegesachleistung
Die Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI ist der monatliche Höchstbetrag für einen zugelassenen Pflegedienst. Bei Pflegegrad 2 sind das 796 €. Der Entlastungsbetrag erhöht diesen Höchstbetrag nicht. Er ist ein eigener Erstattungstopf daneben.
Ab Pflegegrad 2 gibt es noch einen dritten Weg, der leicht damit verwechselt wird: Bis zu 40 Prozent eines im Monat nicht für den Pflegedienst verbrauchten Sachleistungsbetrags können in eine Erstattung für anerkannte Alltagsangebote umgewandelt werden (§ 45a Abs. 4 SGB XI). Dieser Umwandlungsanspruch besteht neben dem Entlastungsbetrag und unabhängig von ihm. Er kürzt im Gegenzug das anteilige Pflegegeld. Diese Seite rechnet die Umwandlung nicht durch. Sie ist kein zweiter Entlastungsbetrag.
Beispiel
Eine anerkannte Alltagsbegleitung stellt im März 90 Euro in Rechnung. Die Pflegekasse erstattet 90 Euro aus dem Entlastungsbetrag dieses Zeitraums. Von den 131 € dieses Monats bleiben rechnerisch 41 Euro, die im weiteren Kalenderjahr noch für eine passende Rechnung verwendet werden können. Eine Rechnung über 200 Euro würde an der verfügbaren Grenze gestoppt. Die 90 Euro sind ein Rechenbeispiel, kein Preis eines bestimmten Dienstes.
Welche Leistung in der eigenen Situation überhaupt auftaucht, zeigt der Pflegeleistungen-Rechner. Den Kurzüberblick gibt die Seite Pflegeleistungen.
Häufige Fragen
Ist der Entlastungsbetrag zusätzliches Pflegegeld?
Nein. Pflegegeld nach § 37 SGB XI ist eine Geldleistung ab Pflegegrad 2. Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI beträgt bis zu 131 € im Monat, gilt auch bei Pflegegrad 1 und wird nur gegen Belege für bestimmte Leistungen erstattet.
Was passiert mit einem Monat, der nicht ausgeschöpft wird?
Der Rest bleibt im selben Kalenderjahr für spätere Monate verwendbar. Was am Jahresende noch übrig ist, kann bis zum Ende des folgenden Kalenderhalbjahres eingesetzt werden. Danach verfällt er.
Zahlt der Entlastungsbetrag das Duschen durch den Pflegedienst?
In den Pflegegraden 2 bis 5 nicht. § 45b Abs. 1 SGB XI nimmt dort Leistungen der Selbstversorgung aus. Bei Pflegegrad 1 können auch körperbezogene Leistungen eines zugelassenen Dienstes, etwa Hilfe beim Duschen, daraus erstattet werden.
Kommt der Betrag automatisch auf das Konto?
Der Anspruch entsteht ohne vorherigen Antrag, sobald häusliche Pflege besteht. Ausgezahlt wird die Erstattung erst, wenn Belege über die entstandenen Kosten eingereicht werden.
Quellen
Die genannten Beträge sind gesetzliche Leistungen der sozialen Pflegeversicherung. PflegeRechner Online ist kein Rechner einer Behörde oder einer Pflegekasse. Ein Bescheid kann abweichen.
- SGB XI § 45b – Entlastungsbetrag
- SGB XI § 45a – Angebote zur Unterstützung im Alltag
- SGB XI § 37 – Pflegegeld
- SGB XI § 36 – Pflegesachleistung
- Bundesministerium für Gesundheit – Entlastungsbetrag und Angebote zur Unterstützung im Alltag
Datenstand: September 2026 Zuletzt geprüft: 27. September 2026
Deutschland, soziale Pflegeversicherung (SGB XI). Anerkennungen nach Landesrecht sind hier nicht einzeln aufgeführt.