Pflegeunterstützungsgeld ist ein Lohnersatz für Beschäftigte, die in einer akuten Pflegesituation kurz aus dem Beruf gehen, um die Pflege eines nahen Angehörigen zu organisieren. Es ist kein Pflegegeld und kein monatlicher Zuschuss.

Wann es in Betracht kommt

§ 44a SGB XI setzt eine akute Pflegesituation eines nahen Angehörigen voraus. Beschäftigte dürfen dann bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernbleiben, um eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder die pflegerische Versorgung in dieser Zeit sicherzustellen. Nahe Angehörige sind im Gesetz benannt, unter anderem Ehepartner, Partner einer Lebensgemeinschaft, Geschwister, Kinder und Eltern.

Mehrere Beschäftigte, die für dieselbe pflegebedürftige Person freigestellt werden, teilen sich die zehn Tage. Es sind nicht zehn Tage je Angehörigen.

Was das mit einer akuten Lage zu tun hat

Typisch ist ein Schlaganfall, ein Unfall oder eine plötzliche Verschlechterung, nach der jemand die Versorgung erst aufbauen muss: Kurzzeitpflege, Pflegedienst, Antrag auf Pflegegrad. Eine seit Langem stabile Pflege zu Hause ist für sich genommen keine akute Situation im Sinne dieser Norm. Dafür gibt es andere Leistungen, etwa den gemeinsamen Jahresbetrag oder das Pflegegeld.

Antrag

  1. Den Arbeitgeber unverzüglich über die Verhinderung und die voraussichtliche Dauer informieren. Auf Verlangen ist eine ärztliche Bescheinigung über die voraussichtliche Pflegebedürftigkeit und die akute Situation vorzulegen.
  2. Das Pflegeunterstützungsgeld wird bei der Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen der pflegebedürftigen Person beantragt, nicht als Pflegegeld auf dem bekannten Formular.
  3. Arbeitgeber, die das Entgelt fortzahlen, können den Ersatz ebenfalls geltend machen. Wer keine Lohnfortzahlung erhält, beantragt die Leistung selbst.

Die Höhe orientiert sich am Krankengeld: ein Prozentsatz des ausgefallenen Nettoentgelts nach den Sätzen, auf die § 44a verweist. Weil das Entgelt jeder Person anders ist, steht hier kein Musterbetrag in Euro. Ein erfundener Tagessatz wäre falsch.

Häufige Fragen

Gibt es das Geld jedes Jahr neu?

Bis zu zehn Arbeitstage je kalenderjahr und je pflegebedürftiger Person. Ein neues Jahr eröffnet den Rahmen erneut, eine zweite Person im Haushalt ist ein eigener Rahmen, soweit jeweils eine akute Situation vorliegt.

Ist das dasselbe wie Pflegegeld?

Nein. Pflegegeld erhält die pflegebedürftige Person monatlich ab Pflegegrad 2, wenn die häusliche Pflege sichergestellt ist. Pflegeunterstützungsgeld ersetzt für wenige Tage den Lohn der beschäftigten Angehörigen.

Quellen

Kein Eurobetrag, weil die Leistung vom individuellen Arbeitsentgelt abhängt. Keine arbeitsrechtliche Beratung im Einzelfall.

Zur Übersicht Pflegeleistungen. Den monatlichen gesetzlichen Rahmen anderer Leistungen zeigt der Pflegeleistungen-Rechner. Weiter: Pflegekurse, Pflegeberatung, Pflege zu Hause.