Pflegeberatung hilft, die Leistungen der Pflegeversicherung und die Organisation der Pflege zu verstehen. Sie stellt keinen Pflegegrad fest und ersetzt weder das Gutachten noch einen Bescheid.

Was die Beratung ist

Die Pflegekasse bietet eine Beratung, die auf die persönliche Situation eingeht: welche Leistungen in Betracht kommen, wie Pflege zu Hause, Tagespflege oder ein Heim zusammenpassen und welche Anträge noch fehlen. Die Beratung kann telefonisch, digital oder aufsuchend stattfinden. Einen Pflegeberater oder eine Pflegeberaterin nennt die Kasse.

§ 7a unterscheidet die Beratung von der reinen Auskunft. Es geht um einen Plan für den Einzelfall, nicht um eine allgemeine Broschüre. Diese Website bleibt bei der allgemeinen Einordnung. Den konkreten Plan macht die Beratung.

Wann Familien sie nutzen

  • direkt nach dem Antrag, noch bevor das Gutachten da ist,
  • wenn der Bescheid da ist und unklar bleibt, ob Pflegegeld, Sachleistung oder beides,
  • wenn ein Umzug ins Heim, eine Tagespflege oder eine Höherstufung ansteht,
  • wenn das Einkommen nicht reicht und der Weg zur Hilfe zur Pflege unklar ist.

Pflegekasse und Pflegestützpunkte

Die Pflegekasse ist der erste Ansprechpartner für ihre Versicherten. Daneben gibt es in vielen Ländern Pflegestützpunkte. Sie beraten trägerübergreifend zu Pflege, Sozialhilfe und örtlichen Angeboten. Ob es an einem Ort einen Stützpunkt gibt, sagt die Kommune oder die Kasse. Ein bundesweit einheitliches Büro gibt es nicht.

Die Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI, der Beratungseinsatz bei Pflegegeldempfängern, ist ein anderer Termin: Er sichert die Qualität der häuslichen Pflege und ist in bestimmten Abständen vorgesehen. Er ist nicht dasselbe wie die Pflegeberatung nach § 7a, kann aber ähnliche Fragen berühren.

Was man vorbereiten kann

  • den Pflegegrad-Bescheid oder den Stand des Antrags,
  • eine kurze Beschreibung eines gewöhnlichen Tages und der Nacht,
  • vorhandene Hilfsmittel, den Pflegedienst und wer in der Familie pflegt,
  • offene Fragen, etwa zur Verhinderungspflege oder zum Entlastungsbetrag.

Geldbeträge zum Mitbringen liefert der Pflegeleistungen-Rechner nur als Orientierung. Die Beratung sagt, was davon im Fall beantragt werden kann.

Häufige Fragen

Kostet die Beratung etwas?

Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Ein Honorar für die Ratsuchenden sieht das Gesetz dort nicht vor.

Darf die Beratung einen höheren Pflegegrad zusagen?

Nein. Den Grad stellt die Begutachtung fest. Die Beratung kann erklären, wann ein Antrag auf Höherstufung sinnvoll erscheint.

Quellen

Datenstand: September 2026 Zuletzt geprüft: 27. September 2026


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