Ein höherer Pflegegrad kommt in Betracht, wenn sich die Selbständigkeit oder die Fähigkeiten so verändert haben, dass die bisherige Einordnung nicht mehr passt. Ob das zutrifft, entscheidet eine neue Begutachtung, nicht der Wunsch und nicht diese Seite.

Wann eine neue Prüfung sinnvoll sein kann

Typisch sind ein spürbar höherer Hilfebedarf beim Waschen, Essen, bei der Toilette, bei der Orientierung oder im Verhalten, ein Klinikaufenthalt mit bleibenden Folgen oder eine Demenz, die den Tag anders strukturiert als beim letzten Gutachten. Eine Diagnose allein hebt den Grad nicht an. Zwei Menschen mit derselben Erkrankung können verschieden begutachtet werden.

Die Punktgrenzen bleiben dieselben wie beim ersten Antrag. Ab 12,5 Gesamtpunkten beginnt Pflegegrad 1, ab 27 Pflegegrad 2. Die Spannen stehen auf der Seite Pflegegrad. Vorliegende Modulpunkte lassen sich im Pflegegrad-Rechner einordnen. Das ersetzt das Gutachten nicht.

So wird die erneute Begutachtung angestoßen

  1. Antrag bei der Pflegekasse, formlos oder mit dem Formular der Kasse. Darin sollte stehen, dass sich der Hilfebedarf verändert hat.
  2. Die Kasse beauftragt den Medizinischen Dienst oder den Prüfdienst der privaten Pflegeversicherung.
  3. Die Begutachtung findet in der Regel dort statt, wo die Person lebt, auch im Heim.
  4. Der Bescheid nennt den Pflegegrad. Er kann gleich bleiben, steigen oder in seltenen Fällen sinken, wenn das Gutachten das hergibt.

Was bei der Begutachtung geschieht

Geprüft werden dieselben Module wie beim ersten Mal: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen und die Gestaltung des Alltags. Bei Demenz zählt der höhere Wert aus Modul 2 und Modul 3. Das ist auf der Seite Pflegegrad bei Demenz genauer beschrieben. Für Kinder gelten eigene Vergleichsmaßstäbe, siehe Pflegegrad für Kinder.

Unterlagen, die den Alltag sichtbar machen

  • ein Pflegetagebuch über ein bis zwei Wochen, mit Uhrzeiten und wer hilft,
  • Arztbriefe und der Medikationsplan, ohne dass daraus eine Diagnose durch Angehörige wird,
  • Berichte des Pflegedienstes oder der Tagespflege,
  • Hilfsmittel, die schon im Einsatz sind.

Die Unterlagen belegen den Alltag. Sie setzen keine Punkte.

Nach der Entscheidung

Mit einem höheren Grad ändern sich die gesetzlichen Höchstbeträge, etwa beim Pflegegeld und bei der Sachleistung. Mit einem unveränderten Grad bleibt der bisherige Rahmen. Wer den Bescheid für falsch hält, kann widersprechen. Die Frist und der Ablauf stehen unter Pflegegrad Widerspruch.

Häufige Fragen

Steigt der Pflegegrad automatisch nach einem Jahr?

Nein. Ohne neuen Antrag und ohne neues Gutachten bleibt der festgestellte Grad.

Kann der Grad auch sinken?

Ja, wenn die Begutachtung weniger Beeinträchtigung feststellt als zuvor. Deshalb sollte der Antrag den veränderten Alltag beschreiben, nicht nur den Wunsch nach einem höheren Grad.

Quellen

Datenstand: September 2026 Zuletzt geprüft: 27. September 2026


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