Kinder werden nicht begutachtet, indem man die Regeln für Erwachsene unverändert übernimmt. Verglichen wird mit dem, was gleichaltrige Kinder ohne Beeinträchtigung können. Für sehr kleine Kinder gibt es zusätzlich eine eigene Punktgrenze.

Der Vergleich mit gleichaltrigen Kindern

Pflegebedürftigkeit ist eine Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten. Bei Kindern ist der Maßstab nicht der Haushalt eines Erwachsenen, sondern die Entwicklung des Alters. Ein Säugling ist auf Hilfe angewiesen, ohne deshalb pflegebedürftig im Sinne der Versicherung zu sein. Erheblich ist, was über den altersüblichen Hilfebedarf hinausgeht.

Die Module des Begutachtungsinstruments bleiben die Grundlage. Wie sie bei Kindern ausgelegt werden, konkretisieren die Richtlinien des Medizinischen Dienstes. Eine Tabelle für Erwachsene auf dieser Website ist deshalb kein Kindergutachten.

Kinder unter 18 Monaten

§ 15 Abs. 7 SGB XI hebt die Schwelle an: Pflegegrad 2 liegt vor, wenn die Gesamtpunkte mindestens 12,5 und weniger als 27 betragen. Bei Menschen ab 18 Monaten wären 12,5 bis unter 27 Punkte Pflegegrad 1. Die weiteren Grenzen staffeln sich im Gesetz ebenfalls abweichend, damit der naturgemäße Hilfebedarf sehr kleiner Kinder nicht als Pflegegrad 1 verkannt wird.

Einstieg nach § 15 SGB XI, verkürzt
Gesamtpunkte Ab 18 Monaten Jünger als 18 Monate
unter 12,5 kein Pflegegrad kein Pflegegrad
12,5 bis unter 27 Pflegegrad 1 Pflegegrad 2

Die weiteren Grade ergeben sich aus dem Gesetzestext und dem Gutachten, nicht aus dieser verkürzten Tabelle. Der Pflegegrad-Rechner ordnet Modulpunkte nach den Grenzen für die allgemeine Skala ein. Für ein Kind unter 18 Monaten reicht diese Einordnung nicht als Ergebnis.

Leistungen

Ist ein Pflegegrad festgestellt, gelten die Leistungen dieses Grades, etwa Pflegegeld ab Grad 2 oder der Entlastungsbetrag. Eltern, die pflegen, können zusätzlich nach Pflegekursen und nach Pflegeunterstützungsgeld fragen, wenn die jeweilige Voraussetzung vorliegt. Keine dieser Seiten stellt den Grad des Kindes fest.

Vorbereitung der Begutachtung

  • Welche Hilfe über das hinausgeht, was gleichaltrige Kinder brauchen, an einem gewöhnlichen Tag und in der Nacht.
  • Therapien, Hilfsmittel, Ernährung, Atmung, Anfälle oder Verhaltensweisen, soweit sie den Alltag prägen.
  • Wer pflegt und wann eine zweite Person nötig ist.

Häufige Fragen

Bekommt jedes behinderte Kind automatisch einen Pflegegrad?

Nein. Festgestellt wird die Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten im Vergleich zur Altersgruppe, durch ein Gutachten.

Wechselt die Regel am ersten Geburtstag nicht, sondern mit 18 Monaten?

Die besondere Staffel in § 15 Abs. 7 gilt für Kinder, die jünger als 18 Monate sind. Danach gelten die allgemeinen Punktgrenzen, erneut durch Begutachtung, nicht durch diese Seite.

Quellen

Datenstand: September 2026 Zuletzt geprüft: 27. September 2026


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