Pflegekurse richten sich an Angehörige und an ehrenamtliche Personen, die pflegen oder sich auf die Pflege vorbereiten. Sie sind eine Leistung der Pflegeversicherung, kein privates Seminar mit Teilnahmegebühr bei der Kasse.
Wozu die Kurse da sind
Wer zu Hause pflegt, bekommt den Handgriff selten im Beruf beigebracht. Ein Kurs zeigt, wie man rückenschonend bewegt, wie Haut und Ernährung im Blick bleiben und wo die eigenen Grenzen liegen. Er ersetzt keine Ausbildung zur Pflegefachperson und keine Behandlungspflege.
Für wen
Angesprochen sind Angehörige und Personen, die sich ehrenamtlich um pflegebedürftige Menschen kümmern. Auch wer die Pflege erst plant, kann teilnehmen. Ein bereits festgestellter Pflegegrad der zu pflegenden Person ist für den Kurs selbst nicht die Zugangskarte, die § 45 Abs. 1 formuliert. Die Pflegekasse des Versicherten organisiert das Angebot oder vermittelt es.
Typische Themen
- Körperpflege, Lagerung und Transfer vom Bett in den Stuhl,
- Ernährung, Ausscheidung und der Umgang mit Inkontinenzmaterial,
- ein gewöhnlicher Tag mit Demenz, ohne dass der Kurs eine Diagnose stellt,
- eigene Belastung, Erholung und der Hinweis auf Verhinderungspflege,
- welche Leistungen es gibt und wo die Pflegeberatung weiterhilft.
Das Programm legt die Kasse oder der Bildungsträger fest. Eine bundesweite Stundentafel gibt es nicht.
Wo man nachfragt
Bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person oder der eigenen Kasse, wenn man selbst pflegt. Viele Kassen nennen Termine online oder vermitteln einen Kurs in der Nähe, auch als Angebot zu Hause. Pflegestützpunkte kennen die örtlichen Termine oft ebenfalls. Die Teilnahme ist unentgeltlich. Fahrtkosten sind davon nicht automatisch umfasst, sofern die Kasse nichts anderes mitteilt.
Der Kurs ist keine Geldleistung. Wer Beträge einordnen will, nutzt den Pflegeleistungen-Rechner, nicht die Anmeldung zum Kurs.
Häufige Fragen
Ist ein Pflegekurs Pflicht, um Pflegegeld zu bekommen?
Nein. Pflegegeld setzt einen Pflegegrad ab 2 und die Sicherstellung der häuslichen Pflege voraus. Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 ist eine andere Pflicht als der Schulungskurs nach § 45.
Darf der Arbeitgeber auf einen Kurs bestehen?
Der Anspruch auf den Kurs richtet sich gegen die Pflegekasse, nicht gegen den Arbeitgeber. Freistellung bei akuter Pflege ist das Pflegeunterstützungsgeld, ein anderes Instrument.
Quellen
- SGB XI § 45 – Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen
- Bundesministerium für Gesundheit – Pflegekurse
Datenstand: September 2026 Zuletzt geprüft: 27. September 2026
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