Die oft genannte Grenze von 100.000 Euro betrifft nicht die Pflegeversicherung und nicht jede Familie gleich. Sie steht im Sozialhilferecht und gilt für den Übergang von Unterhaltsansprüchen gegenüber Kindern und Eltern. Diese Seite rechnet keinen Unterhalt aus.
Drei Ebenen auseinanderhalten
| Ebene | Worum es geht | Rolle der Grenze |
|---|---|---|
| Pflegeversicherung | Leistungen nach dem SGB XI, etwa Pflegegeld oder der Heimbetrag | keine Einkommensgrenze von 100.000 Euro |
| Hilfe zur Pflege | Sozialhilfe, wenn Einkommen und Vermögen der pflegebedürftigen Person nicht reichen | hier kann § 94 SGB XII relevant werden |
| Unterhalt zwischen Eltern und Kindern | ob ein zivilrechtlicher Anspruch auf das Sozialamt übergeht | nur unter den Voraussetzungen des § 94 Abs. 1a |
Was § 94 Abs. 1a SGB XII sagt
Unterhaltsansprüche der leistungsberechtigten Person gegenüber ihren Kindern und Eltern bleiben unberücksichtigt, es sei denn, deren jährliches Gesamteinkommen im Sinne des § 16 SGB IV liegt jeweils über 100.000 Euro. Es wird vermutet, dass das Einkommen diese Grenze nicht übersteigt. Die Vermutung kann widerlegt werden. Zur Widerlegung kann das Sozialamt Angaben verlangen.
Die Sätze zur Grenze gelten nicht für Leistungen nach dem Dritten Kapitel des SGB XII an minderjährige Kinder. Das ist eine andere Fallgruppe als die Pflege eines Elternteils.
Der Ehepartner oder die Ehepartnerin fällt nicht unter diese Zeile für Kinder und Eltern. Einkommen und Vermögen in der Ehe folgen anderen Regeln der Sozialhilfe. Dazu, ohne eine private Abrechnung, die Seite Wenn der Ehepartner ins Pflegeheim zieht.
Was die Grenze nicht leistet
- Sie schaltet die Pflegeversicherung nicht ab und nicht an.
- Sie beziffert keinen Elternunterhalt in Euro pro Monat.
- Sie gilt nicht pauschal für Geschwister, Schwiegerkinder oder entferntere Verwandte in derselben Weise. Verwandte zweiten Grades behandelt § 94 Abs. 1 gesondert.
- Ein Jahreseinkommen knapp unter der Grenze ist keine Freigabe für beliebige weitere Zahlungen und keine Garantie, dass das Sozialamt nichts prüft.
Wenn die Pflege teuer wird
Zuerst stehen die Leistungen der Pflegekasse. Reicht das nicht, kann Hilfe zur Pflege beantragt werden. Ob ein Kind dann Auskünfte zum Einkommen geben muss, entscheidet der Träger im Verfahren, nicht ein Rechner. Eine Beratung ohne Einzelfallrechnung bietet die Pflegeberatung der Pflegekasse oder ein Pflegestützpunkt.
Häufige Fragen
Gilt die Grenze pro Kind oder für das Haushaltseinkommen der Eltern?
Der Gesetzestext stellt auf das jährliche Gesamteinkommen des jeweiligen Kindes und des jeweiligen Elternteils ab, jeweils über 100.000 Euro. Er bildet kein gemeinsames Familieneinkommen aller Geschwister.
Muss ich mein Gehalt auf dieser Website eintragen?
Nein. Hier wird kein Einkommen abgefragt und kein Unterhalt berechnet.
Quellen
- SGB XII § 94 – Übergang von Ansprüchen gegen einen nach bürgerlichem Recht Unterhaltspflichtigen
- SGB IV § 16 – Gesamteinkommen
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Sozialhilfe
Diese Seite gibt die gesetzliche Einkommensgrenze wieder. Sie ist keine Rechtsberatung und kein Unterhaltsgutachten.
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