Eine Pflegezusatzversicherung ist ein privater Vertrag, der einen Teil der Kosten tragen kann, die nach den Leistungen der sozialen oder privaten Pflegeversicherung übrig bleiben. Sie ist keine Leistung der Pflegekasse. Diese Seite vergleicht Formen, keine Unternehmen.
Drei Grundformen
| Form | Woran die Leistung anknüpft | Was Familien vergleichen sollten |
|---|---|---|
| Pflegekostenversicherung | Erstattet einen vereinbarten Teil der nachgewiesenen Pflegekosten, oft nach Abzug der gesetzlichen Leistung | Prozentsatz, Höchstbetrag, welche Kostenarten erfasst sind, Nachweispflicht |
| Pflegetagegeld | Zahlt einen festen Tagessatz, sobald ein Pflegegrad festgestellt ist, unabhängig von der Rechnung | Satz je Grad, ob Grad 1 enthalten ist, ob der Satz frei verwendbar ist |
| Pflegerentenversicherung | Zahlt eine Rente bei Pflegebedürftigkeit, oft als Lebensversicherung ausgestaltet | Höhe der Rente, Überschüsse, was bei Kündigung zurückfließt |
Die Namen der Tarife am Markt weichen ab. Maßgeblich sind die Bedingungen, nicht die Überschrift der Werbung.
Ausschlüsse und Wartezeiten
Viele Verträge zahlen nicht ab dem ersten Tag. Eine Wartezeit von mehreren Jahren ist verbreitet, ebenso eine Karenz zwischen dem festgestellten Pflegegrad und der ersten Zahlung. Vorerkrankungen können ausgeschlossen oder mit einem Zuschlag belegt sein. Manche Tarife staffeln das Tagegeld: Pflegegrad 2 erhält weniger als Pflegegrad 5. Ob der gesetzliche Pflegegrad automatisch übernommen wird oder der Versicherer selbst begutachtet, steht im Vertrag.
Eine staatlich geförderte Ergänzung, der Pflege-Bahr, hat eigene Vorgaben: unter anderem keine Gesundheitsprüfung im gesetzlichen Rahmen und eine Leistung in jedem Pflegegrad. Auch dort entscheiden Beitrag und Bedingungen des einzelnen Vertrags. Diese Seite rechnet keine Förderung aus.
Was vor dem Abschluss klar sein sollte
- Welche gesetzliche Leistung schon gilt. Den Rahmen zeigen Pflegeleistungen und, mit eigenen Kosten, der Pflegelücke-Rechner.
- Ob der Vertrag Heimpflege, ambulante Pflege und Pflegegeld-Situationen gleich behandelt.
- Was bei Zahlpause, Kündigung und im Alter mit dem Beitrag geschieht.
- Dass ein niedriger Beitrag bei jungen Menschen später steigen kann, je nach Kalkulation.
Die Verbraucherzentrale beschreibt die Formen ohne einen einzelnen Sieger. Ein Vergleich, der Provisionen nicht offenlegt, ist hier kein Maßstab.
Häufige Fragen
Schließt die Zusatzversicherung die Pflegelücke?
Nur in der Höhe, die der Vertrag vorsieht. Ein Tagegeld von wenigen Euro am Tag deckt keinen Heimplatz. Die Lücke bleibt eine Rechnung aus Ihren Zahlen.
Welcher Tarif ist der beste?
Das lässt sich ohne Alter, Gesundheit und den konkreten Bedingungstext nicht sagen. Diese Website führt keine Bestenliste.
Quellen
- SGB XI § 127 – geförderte Pflegevorsorge, Rahmen
- Bundesministerium für Gesundheit – Pflegevorsorge
- Verbraucherzentrale – Pflegezusatzversicherung
Keine Versicherungsberatung und keine Vermittlung. Beiträge einzelner Unternehmen sind nicht genannt.
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