Eine Vorsorgevollmacht bestimmt, wer entscheiden darf, wenn jemand selbst nicht mehr entscheiden kann. Im Pflegefall betrifft das oft den Vertrag mit einem Dienst oder Heim, den Umgang mit der Bank und die Frage, wo jemand leben soll. Diese Seite ersetzt keine anwaltliche Beratung und kein Formular für den Einzelfall.

Wozu sie da ist

Die bevollmächtigte Person handelt im Namen der vollmachtgebenden Person. Sie kann nur das, was die Vollmacht aufführt: Gesundheit, Aufenthalt, Vermögen, Post, Behörden. Eine pauschale Zeile „in allen Angelegenheiten“ ist besser als nichts, aber unklarer als benannte Bereiche. Das Bundesministerium der Justiz stellt Muster und Erläuterungen bereit. Ob ein Muster passt, muss die Person selbst prüfen oder prüfen lassen.

Entscheidungen, die in der Pflege anstehen

  • Antrag auf Pflegegrad und Widerspruch gegen den Bescheid,
  • Vertrag mit Pflegedienst oder Pflegeheim, Kündigung, Wahl eines Zimmers,
  • Einwilligung in Untersuchungen und in freiheitsbeschränkende Maßnahmen, soweit die Vollmacht das trägt und das Gericht nicht zusätzlich nötig ist,
  • Zahlung der Heimrechnung vom Konto der pflegebedürftigen Person.

Die Vollmacht gibt der bevollmächtigten Person nicht das eigene Geld des Ehepartners frei. Sie wirkt auf das Vermögen der Person, die sie erteilt hat.

Abgrenzung zur Patientenverfügung

Die Patientenverfügung sagt, welchen medizinischen Maßnahmen zugestimmt oder widersprochen wird, wenn der Wille später nicht mehr geäußert werden kann. Die Vorsorgevollmacht sagt, wer diesen Willen gegenüber Ärztinnen, Heim und Kasse vertritt. Beides ergänzt sich. Eine Verfügung ohne bevollmächtigte Person muss trotzdem beachtet werden, ist aber schwerer durchzusetzen, wenn niemand benannt ist, der sie vorlegt.

Was Familien klären sollten

  • eine Person, der vertraut wird, und eine Vertretung, falls diese ausfällt,
  • ob die Vollmacht sofort gilt oder erst, wenn die Geschäftsfähigkeit fehlt, und wie das nachgewiesen wird,
  • wo das Original liegt und wer eine Kopie für den Heimeinzug hat,
  • dass die Bank oft eine eigene Kontovollmacht oder die Registrierung verlangt.

Das Zentrale Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer kann die Vollmacht auffindbar machen. Eine Registrierung ist keine Wirksamkeitsvoraussetzung. Notarielle Form ist nicht immer Pflicht, bei Grundstücksgeschäften aber der sichere Weg. Ob in einem Fall die notarielle Form nötig ist, sagt diese Übersicht nicht.

Häufige Fragen

Reicht die Ehe als Vollmacht?

Nein. Das Gesetz kennt kein automatisches Vertretungsrecht für alle Pflege- und Vermögensfragen nur wegen der Ehe. Seit 2023 gibt es ein auf die Gesundheit begrenztes Notvertretungsrecht für Ehegatten. Es ersetzt keine Vorsorgevollmacht für Heimvertrag und Konto.

Kann die Pflegekasse eine Vollmacht verlangen?

Wer für eine andere Person Anträge stellt, muss seine Befugnis zeigen. Die Vollmacht oder eine Betreuung ist dafür der übliche Nachweis.

Quellen

Keine individuelle Rechtsberatung. Das Notvertretungsrecht der Ehegatten ist auf Gesundheitssachen begrenzt und zeitlich beschränkt.

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